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Bestatter und Bestattungen in Nordrhein-Westfalen

Hin zum Ende des Lebens steht unausweichlich hiermit angeschlossen der Tod. Dennoch sind die Gedanken diesbezüglich eher ein unliebsames Thema. Das Problem der Familie ist es nun, eine angemessene und würdige Bestattung in Nordrhein-Westfalen, die möglichst den Ansprüchen und Wünschen des Gestorbenen gleichkommt, zu arrangieren.

Bestattungsinstitute in  Nordrhein-Westfalen

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Die Bestattung ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine festgelegte Stelle in den Erdboden oder auch als Asche in die Natur. Bestattungen werden gleichfalls als Beerdigung, Beisetzung oder Begräbnis bezeichnet.

Die zumeist häufig eingesetzten Arten der Bestattungen sind, einmal das Begräbnis mithilfe einer Urne oder zum anderen die Beerdigung durch Verbringen in den Erdboden. Alles in allem gehört zu einer Beerdigung eine organisierte Abschiedszeremonie. Am Ort der Bestattung in Nordrhein-Westfalen zeugt zumeist ein Grabstein als Andenken an den Gestorbenen.

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Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten

Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung


Was sind die Maßnahmen vor einer Bestattung in Nordrhein-Westfalen?

Ist der Sterbefall eingetroffen, sollten Sie in erster Linie einen Arzt in Kenntnis setzen, der Ihnen den Tod über einen Totenschein schriftlich bezeugt. Danach muss binnen 36 Stunden der Verschiedene durch ein Bestattungsinstitut in Nordrhein-Westfalen überführt werden. Nach Ablauf von 48 Stunden bzw. spätestens 8 Tagen kann die Beerdigung erfolgen.

Welche Wirkung hat das Trauerzeremoniell?

Zumal die Bestattung des geliebten Menschen ein extrem gefühlsbetontes Erlebnis, beeinflusst von beträchtlicher Betroffenheit ist, bekommt die Trauerzeremonie einen großen Stellenwert. Sie ist der Zeitpunkt des eigenen Abschiednehmens vom geliebten Menschen für alle Familienangehörigen und Bekannten.

In einer ehrbaren Abschiedsrede werden die Lebensjahre des Verstorbenen gewürdigt und gedacht. Das Trauerzeremoniell wird oftmals musikalisch umrahmt, um die Beerdigung in einer vernünftigen Atmosphäre zu halten. Diese gottesdienstliche Andacht bei den Bestattungen ist ein wichtiger Baustein der Trauerbewältigung der Angehörigen.

Welche Funktionen übernimmt ein Bestattungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen?

Alle Bestattungspflichtigen dürfen in der Bundesrepublik den Bestatter uneingeschränkt frei wählen. Vernunftgemäß ist die Wahl eines Bestattungsunternehmens in regionaler Umgebung. Zu den besonderen Leistungen die ein Bestattungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen erbringt, zählt weitestgehend die Überführung des Gestorbenen. Nicht zuletzt die hygienische Versorgung und die Aufbahrung sind vordergründige Funktionen eines Bestattungsinstituts.

Eine Aufbahrung des Toten kann dabei etwa in den hierfür extra vorgesehenen Räumen des Instituts oder jedoch in externen Räumen wie beispielsweise der Friedhofkappelle vorgenommen werden. Der Dienstleister setzt dabei die Belange der Hinterbliebenen um.

Doch ein Bestattungsinstitut verwirklicht in keiner Weise ausschließlich die auserwählten Bestattungsleistungen, insbesondere übernimmt, wenn es den Wünschen der Familie gerecht wird, die Abstimmung von Fremdleistungen. Das umfasst beispielsweise gleichfalls die Traueranzeige, den Blumenschmuck, einen Trauerredner, oder aber die Trauerkarten.

Welche Rolle spielt ein Bestatter in Nordrhein-Westfalen

Die grundsätzliche Arbeit von einem Bestatter ist, den Toten zu seinem Grabplatz auf den Friedhof zu bringen. Die gängigsten Bestattungsarten mit der der Bestatter zu tun hat sind die Seebestattung, die Feuerbestattung, Erdbestattung und die Baumbestattung.

Ein Bestatter fungiert obendrein als Bestattungsdienstleister für Behördengänge, Terminierungen oder aber Überführungen. Der Bestatter ist die allererste Anlaufstelle für die Hinterbliebenen als Berater oder für Hilfestellungen und zeichnet sich durch seine umfassende Praxiserfahrung aus.

Kostenbeispiele für eine Bestattung in Nordrhein-Westfalen

Die Schätzung der Unkosten für Bestattungen ist immer individuell zu betrachten und hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Im Vorfeld erhalten Sie erste Eckdaten:

Bestatterleistungen:

  • Überführung von 95,- € bis 220,- €
  • Bekleiden und Einsargen von 80,- € bis 130,- €
  • Formalien und Abwicklungen von 95,- € bis 230,- €
  • Aufbahrung von 80,- € bis 210,- €

Friedhofsgebühren:

  • Beisetzungsgebühren von 440,- € bis 1300,- €
  • Grabstätte von 1100,- € bis 2300,- €

Fremdleistungen:

  • Trauerrede von 110,- € bis 440,- €
  • Traueranzeige von 150,- € bis 480,- €
  • Blumenarrangement von 150,- € bis 230,- €
  • Musikalische Begleitung von 120,- € bis 300,- €
  • Grabstein von 700,- € bis 1400,- €
  • Grabpflege von 130,- € bis 280,- € jährlich

Durchschnitt der Preise für unterschiedliche Bestattungsarten:

  • Anonyme Beerdigung ab 600,00 €
  • Baumbestattung ab 800,00 €
  • Seebestattung ab 950,00 €
  • Feuerbestattung ab 1150,00 €
  • Erdbestattung ab 1450,00 €

Sämtliche angegebenen Preise für Bestatter, Friedhofsgebühren, auserwählten Dienstleistungen und der Bestattungsarten begreifen sich als Kostenbeispiele und können sich je nach Region merklich voneinander unterscheiden, hinzu kommen noch Ausgaben für Trauerfeierlichkeit.

Wer muss für die Bestattungskosten in Nordrhein-Westfalen bezahlen?

In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. Darunter ist zu verstehen, dass entsprechend nach dem Tod eines Menschen, dieser einer ordnungsgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Diese Art und Weise der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsverordnungen der Länder in Deutschland geregelt.

Die Pflicht zur Bestattung besitzen folglich die nächsten Hinterbliebenen. Sie haben sich um die Ausfertigung der Todesbescheinigung oder aber auch Leichenschauscheins, die Umsetzung der Leichenschau durch einen Arzt und ebenso um die Beisetzung zu bemühen.

Die Familienmitglieder bzw. Nachlassempfänger haben für die Bestattungskosten aufzukommen. Die Kostentragungspflicht der Erben ist entsprechend dem §1986 Bürgerliches Gesetzbuch festgelegt.

Können die Bestattungskosten einer rechtlich verpflichteten Person aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden, so kann das Sozialamt für die Übernahme der Beisetzungskosten einspringen.

Sie wollen die genauen Kosten für die betreffenden Bestattungsarten erhalten? In diesem Fall sollten Sie jetzt auf dieser Internetseite unseren unverbindlichen und zumal kostenlosen Service in Gebrauch nehmen und Preisangebote für Bestatter anfordern.


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Bestatter

Bestatter

Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut

Bestattungsinstitut

Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten

Bestattungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung

Erdbestattung

Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung

Feuerbestattung

In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung

Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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Landkreise in Nordrhein-Westfalen: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Borken, Bottrop, Coesfeld, Dortmund, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Euskirchen, Gelsenkirchen, Gütersloh, Hagen, Hamm, Heinsberg, Herford, Herne, Hochsauerlandkreis, Höxter, Kleve, Köln, Krefeld, Landkreis Aachen, Leverkusen, Lippe, Märkischer Kreis, Mettmann, Minden-Lübbecke, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberbergischer Kreis, Oberhausen, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Remscheid, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Siegen-Wittgenstein, Soest, Solingen, Steinfurt, Unna, Viersen, Warendorf, Wesel, Wuppertal