Ist man an sein Lebensabend angekommen, macht es bedauerlicherweise auch Sinn an den Abschied zu denken. Mittlerweile gibt es mehrere Varianten dafür, um eine Bestattung in Rhein-Erft-Kreis eher angepasst an den jeweiligen Wünschen zu gestalten. Eine herkömmliche Erdbestattung kommt längst nicht mehr für alle in die engere Auswahl.
Die Beerdigung ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine erkorene Stelle in den Erdboden oder auch als Asche bei einer Seebestattung auf`s offene Meer. Bestattungen werden zudem alltagssprachlich als Begräbnis, Beisetzung oder Beerdigung bezeichnet.
Die zumeist häufig vorkommenden Alternativen der Bestattungen sind, einfach die Beerdigung mittels einer Urne und fernerhin die Beisetzung durch Verbringen in die Erde. Üblicherweise gehört zu dem Begräbnis eine durchorganisierte Abschiedszeremonie. Am Ort der Bestattung in Rhein-Erft-Kreis zeugt in der Regel ein Grabstein als Andenken an den Dahingeschiedenen.
Nachfolgend können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Ist der Todesfall eingetroffen, müssten Sie erst einmal einen praktischen Arzt in Kenntnis setzen, der Ihnen den Tod durch einen Totenschein dokumentiert. Danach muss der Verstorbene durch ein Bestattungsinstitut in Rhein-Erft-Kreis binnen 36 Stunden überführt werden. Nach frühestens 48 Stunden oder vielmehr spätestens 8 Tagen kann die Beerdigung stattfinden.
Welchen Einfluss hat die Trauerzeremonie?
Alldieweil die Bestattungen von geliebten Menschen ein außerordentlich inniges Erlebnis, geprägt von riesigem Leid ist, kommt dem Trauerzeremoniell eine besondere Bedeutung zu. Es ist der Zeitpunkt der eigenen Verabschiedung von einem teuren Menschen für alle Familienangehörigen und auch Bekannten.
In einer ehrenvollen Abschiedsrede wird das Leben des Verstorbenen entsprechend gewürdigt und gedacht. Das Trauerzeremoniell wird oft musikalisch unterstützt, um die Bestattung in einer angemessenen Atmosphäre zu halten. Dieser gottesdienstliche Brauchtum bei der Beisetzung ist überwiegender Bestandteil der Trauerbewältigung der Verwandten.
Neben den Friedhofsabgaben kommen natürlich noch Kosten für die Beerdigung auf die Hinterbliebenen hinzu. Prinzipiell beginnen diese bei Ihrem gewählten Bestatter und bei den Dienstleistungen des Bestattungsinstituts.
Demnach betragen die Friedhofsgebühren bei beispielsweise einer Erdbeisetzung in Abhängigkeit von der Region zwischen 1550 und etwa 4250 Euro, oder aber vielmehr je nach den Wünschen der Hinterbliebenen. In diesen Angebotsberechnungen sind meist die Aufwendungen für den Sarg, die hygienische Versorgung und sowohl das Einkleiden, als auch die Einsargung des Verstorbenen bereits einbezogen.
Durchaus haben Sie die Gelegenheit, selbst bei einem Erdbegräbnis verschiedene Aufwendungen zusammenzustreichen, ohne unterdies von einem respektvollen Lebewohl absehen zu müssen. So kann zum Beispiel auf die Sterbekleidung verzichtet werden und stattdessen können Sie auf den Lieblingsanzug des Verstorbenen zurückgreifen.
Wurde für die Traueransprache ein Trauerreferent in Erwägung gezogen, hierbei könnte diese Funktion vielleicht auch ein Familienmitglied übernehmen. Genau diese Umsetzung bei einem Begräbnis fassen etliche Menschen darüber hinaus noch als individueller auf.
Des Weiteren kann man auch im Punkt der musikalischen Untermalung womöglich auf das private Umfeld oder den Bekanntenkreis zurückgegriffen werden. Dann könnten auch selbst hier Ausgaben gespart werden.
Die Bewertung der Kosten für Beerdigungen ist ausnahmslos den Wünschen zufolge zu betrachten und hängt ferner von so manchen Gesichtspunkten ab. Im Vorfeld erhalten Sie allgemeine Informationen:
Kosten für Bestatter:
Friedhofsgebühren:
Fremdleistungen:
Kostenbeispiele für unterschiedliche Bestattungsarten:
Alle aufgezeigten Preise für den Bestatter, die Friedhofsgebühren, den optionalen Bestattungsleistungen und nicht zuletzt der Bestattungsarten verstehen sich als Kostenbeispiele und werden regional stark abweichen, hinzu kommen noch Ausgaben für Trauerfeier.
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht. Darunter ist zu verstehen, dass nach dem Tod eines Menschen, dieser einer ordnungsgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Diese Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Länder in Deutschland geregelt.
Bestattungspflichtig sind in Folge dessen die nächsten Verwandten. Sie haben sich um die Ausfertigung des Totenscheins oder auch Leichenschauscheins, die Durchführung der Leichenschau durch einen Arzt und zudem um die Beisetzung zu kümmern.
Die Familienangehörigen oder genauer gesagt Nachlassempfänger haben für die Bestattungskosten aufzukommen. Die Kostentragungspflicht der Erben ist gemäß §1986 BGB festgelegt.
Können die Kosten für die Beisetzung aus wirtschaftlichen Gründen durchaus nicht zugemutet werden, so übernimmt bei diesem Umstand das Sozialamt die unvermeidlichen Kosten.
Zu dem Zweck das Sie im Einzelnen planen können, müssten Sie einen Kostenvergleich der Bestattungsart, die für Sie von Bedeutung ist, erstellen. Wir stellen Ihnen auf dieser Webseite den unverbindlichen und kostenlosen Service bereit, online Preisangebote vom Bestatter aus Ihrer Region zu erhalten.
Bestatter
Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut
Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten
Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung
Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung
In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung
Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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