Ist von einer Erdbestattung die Rede, dann wird der Verstorbene in einem Sarg, im Erdreich beigesetzt. Wird hingegen eine Feuerbestattung gewünscht, dann findet vorab eine Einäscherung auch Kremation genannt, statt. Erst dann wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt. Wer eine Erdbestattung wünscht, der kann ausschließlich auf einem Friedhof beigesetzt werden – zumindest in Deutschland.
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Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Kosten einer Erdbestattung
Bei einem Todesfall in der Familie kommen die Kosten für eine Bestattung erst einmal an zweiter Stelle. Doch mit welchen Kostenfaktoren muss bei einer Erdbestattung überhaupt gerechnet werden? Bei der Erdbestattung setzen sich die Kosten, in den meisten Fällen, aus drei Faktoren zusammen. Nämlich aus den Unkosten für das Bestattungsinstitut, den Friedhofsgebühren und den Kosten für den Grabstein.
Die Kosten für das Bestattungsunternehmen beinhaltet Punkte wie beispielsweise die Organisation der Trauerfeier, die Kosten für den sarg und die Überführung sowie Versorgung des Leichnams. Ist die Bestattung einige Zeit vergangen, dann wird der Grabstein vom beauftragten Steinmetz gefertigt und aufgestellt. Je nachdem für welche Steinart man sich entscheidet variieren die Kosten hier sehr stark. Auch die Ausgestaltung des Grabsteins hat Einfluss auf die Kosten. Die Friedhofgebühren werden für Bereitstellung sowie die Nutzung der Grabstätte erhoben und machen einen nicht unerheblichen Teil der Kosten aus. Die Friedhofsgebühren sind bei einer Erdbestattung deutlich höher als bei einer Feuerbestattung.
Manchmal kann es vorkommen, dass die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind für die Kosten der Bestattung aufzukommen. In diesen Fällen kann unter Umständen eine Sozialbestattung als Erdbestattung durchgeführt werden. Allerdings sind die Möglichkeiten für eine Kostenübernahme bei den Kommunen sehr unterschiedlich geregelt. Sodass hier auf jeden Fall nachgefragt werden muss. Allerdings wird in en meisten Fällen, dem Wunsch des Verstorbenen, nach einer Erdbestattung entsprochen.
Auch bei einer Erdbestattung gibt es Fristen
Diese gelten allerdings nicht nur bei einer Erdbestattung, sondern allgemein im Todesfall. Die einzuhaltenden Fristen sind gesetzlich, im Bestattungsgesetz, geregelt. Allerdings sind diese nicht einheitlich gestaltet, sondern es existieren Unterschiede zwischen den Ländern. Allerdings ist es in vielen Bundesländern so, dass der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle oder Kühlkammer überführt werden muss. Ebenso ist in vielen Ländern eine Bestattung frühestens 48 Stunden nachdem Todeszeitpunkt erlaubt. Doch nicht nur Mindestzeiten sind im Bestattungsgesetz geregelt. Auch der Zeitrahmen in welchem eine Beisetzung erfolgen muss, ist festgelegt. In den meisten Bundesländern beträgt er zwischen 4 und 8 Tagen.
Unterschied: Wahlgrab und Reihengrab
Zwischen Wahl- und Reihengrab existieren, teilweise gravierende, Unterschiede. Wer sich für ein Wahlgrab entscheidet, der hat zum einen die Möglichkeit das Nutzungsrecht für die Grabstätte zu verlängern. Weiterhin bestehen Möglichkeiten Lage und Größe des Grabs frei zu wählen. Zudem können bei einem mehrstelligen Grab weitere Urnen oder Särge beigesetzt werden. Wer sich für ein Reihengrab entscheidet, verfügt nicht über diese Möglichkeiten. Im Gegensatz zum Wahlgrab sind aber die Kosten für ein Reihengrab deutlich geringer.
Wo darf eine Erdbestattung durchgeführt werden?
In Deutschland herrscht, abgesehen von sehr wenigen ausnahmen, der Friedhofszwang. Eine Erdbestattung kann hierzulande ausschließlich auf einem Friedhof durchgeführt werden. Bei einer Erdbestattung ist außerdem die Verwendung eines Sarges vorgeschrieben. Auch die jeweiligen Mindestruhezeiten sind geregelt.