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Bestatter in Rhein-Kreis Neuss - Kosten für eine Bestattung einholen

Sofern man an sein Lebensabend angelangt ist, macht es bedauerlicherweise auch Sinn an den Abschied zu denken. Mittlerweile gibt es verschiedenartige Gestaltungsoptionen dafür, sodass eine Bestattung in Rhein-Kreis Neuss möglichst individuell ausgerichtet werden kann. Eine konventionelle Erdbestattung kommt bei weitem nicht mehr für alle in die engere Auswahl.

Bestattungsinstitute in  Rhein-Kreis Neuss

Gleich hier können Sie die Kosten für Bestattung in Rhein-Kreis Neuss online einholen

Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine festgelegte Stelle in die Erde oder als Asche bei einer Seebestattung auf das offene Meer. Bestattungen werden aber auch alltagssprachlich als Beerdigung, Beisetzung oder Begräbnis benannt.

Die ziemlich verbreitetsten Arten der Bestattungen sind, einmal die Beisetzung mit Hilfe von einer Urne oder zum anderen das Begräbnis durch Verbringen in die Erde. Größtenteils gehört zu einem Begräbnis eine durchorganisierte Trauerzeremonie. Am Ort der Bestattung in Rhein-Kreis Neuss zeugt zumeist ein Grabstein als Andenken an den Dahingeschiedenen.

Gleich hier erhalten Sie umgehend ein Kostenangebot mit Preis für Bestatter, wenn Sie eine Bestattung in Rhein-Kreis Neuss umsetzen möchten.


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Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten

Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung


Welche Bestattungsart in Rhein-Kreis Neuss soll es sein?

Alle Menschen haben im Grunde unterschiedliche Ansichten, ebendiese müssen aber auch bei der Suche für die entsprechende Bestattungsart nicht unbedingt unbeachtet werden. Setzt man sich mit der bedeutsamen Frage auseinander, welche Beerdigung wohl die richtige sein könnte, so müssten bei der Recherche einige grundlegende Fragen klargestellt werden.

  • Ist eher eine Feuerbestattung oder doch lieber eine Sargbestattung geplant?
  • Besteht vielleicht eine ausgesprochene Bindung hin zur Natur oder sehr wohl eher zum Meer?
  • Wird die Familiengrabstätte für Hinterbliebene erreichbar sein?
  • Über welchen Zeitraum hinweg soll die Grabstätte weiter bestehen?
  • Sind die vorstellbaren Unkosten für das Begräbnis sehr eingeschränkt?
  • Liegt eventuell eine Vorsorgeversicherung vor?
  • Ist es für Sie ratsam bereits zu Lebzeiten eine geeignete Bestattungsverfügung auf`s Papier zu bringen?

Haben Sie bereits konkrete Ansprüche an eine spezielle Art der Bestattung, so ist es durchaus sinnvoll diesen so frühzeitig wie möglich mit der Familie und auch einem kompetenten Bestatter zu besprechen. Dies ist überaus wichtig, damit den Hinterbliebenen genügend Zeit bleibt sich mit den besonderen Erwartungen auseinanderzusetzen.

Was zählt zu den Aufgaben der Bestattungsunternehmen in Rhein-Kreis Neuss?

Jeder Bestattungspflichtige kann in Deutschland den Bestatter frei auswählen. Vernunftgemäß ist die Wahl eines Bestattungsinstitutes in der jeweiligen Region. Zu den besonderen Leistungen die ein Bestattungsunternehmen in Rhein-Kreis Neuss erbringt, gehört weitestgehend die Überführung des Gestorbenen. Obendrein die hygienische Versorgung und die Aufbahrung sind Funktionen der Bestattungsinstitute.

Eine Aufbahrung des Leichnams kann in Folge dessen etwa in den Räumen des Unternehmens oder aber auch außerhalb in beispielsweise der Friedhofkappelle vorgenommen werden. Der Bestatter setzt dabei die Belange der Hinterbliebenen um.

Bekanntermaßen kümmert sich ein Bestattungsinstitut durchaus nicht nur um die erforderten Serviceleistungen, sondern übernimmt, falls es den Vorstellungen der Familie nachkommt, die Abstimmung von Fremdleistungen. Das heißt das Bestattungsinstitut kümmert sich etwa auch um die Friedhofsgebühren, einen Trauerredner, die Traueranzeige, Trauerkarten und um den Blumenschmuck.

Welche Aufgabe hat der Bestatter in Rhein-Kreis Neuss

Die maßgebliche Aufgabe von einem Bestatter ist, den Gestorbenen zu seiner Grabstelle auf den Friedhof zu bringen. Die gängigsten Bestattungsarten die der Bestatter realisiert sind zum Beispiel die Feuerbestattung, die Baumbestattung, Seebestattung und die Erdbestattung.

Der Bestatter fungiert gleichermaßen als Dienstleister für Terminierungen, Behördengänge oder aber Überführungen. Ein Bestatter engagiert sich des Weiteren als Berater und Hilfesteller für die Familienangehörigen und zeichnet sich durch seine tiefgründige Sachkenntnis aus.

Zusammenfassung der Bestattungskosten in Rhein-Kreis Neuss

Die Schätzung der Kosten für Begräbnisse sind stets individuell zu betrachten und hängt von so manchen Faktoren ab. Im Voraus erhalten Sie erste Auskünfte:

Ausgaben für Bestatterleistungen:

  • Überführung von 130,- € bis 220,- €
  • Hygienische Versorgung und Einsargen von 100,- € bis 180,- €
  • Allgemeine Verwaltung von 95,- € bis 160,- €
  • Sarg mit Ausstaffierung von 700,- € bis 1600,- €

Friedhofsgebühren:

  • Beisetzungsgebühren von 440,- € bis 900,- €
  • Grabstätte von 950,- € bis 2400,- €

Fremdleistungen:

  • Trauerrede von 150,- € bis 390,- €
  • Traueranzeige von 150,- € bis 340,- €
  • Blumenbukett von 110,- € bis 280,- €
  • Musikalische Begleitung von 150,- € bis 260,- €
  • Grabstein von 750,- € bis 1600,- €
  • Grabinstandhaltung von 160,- € bis 260,- € jährlich

Kostenbeispiele für unterschiedliche Bestattungsarten:

  • Baumbestattung ab 600,00 €
  • Seebestattung ab 950,00 €
  • Feuerbestattung ab 1100,00 €
  • Erdbestattung ab 1450,00 €

Sämtliche zusammengetragenen Preise für Bestatter, Friedhofsgebühren, optionalen Leistungen und unter anderem der Bestattungsarten begreifen sich als Kostenbeispiele und werden regional deutlich abweichen, ebenso kommen noch die Kosten für eine Trauerfeier hinzu.

Wer muss für die Kosten der Beisetzung in Rhein-Kreis Neuss bezahlen?

In Deutschland ist eine Bestattungspflicht vorgeschrieben. Darunter ist zu verstehen, dass entsprechend nach dem Tod eines Menschen, dieser einer sachgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Diese Art und Weise der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Länder in Deutschland geregelt.

Die Pflicht zu einer Bestattung besitzen letzten Endes die nächsten Familienangehörigen. Sie haben sich um etwa die Ausstellung der Todesbescheinigung, die Ausführung der Leichenschau durch einen Mediziner und um die Beerdigung zu bemühen.

Die Verwandten bzw. Erben müssen für die Bestattungskosten aufkommen. Die Kostentragungspflicht der Erben ist laut §1986 BGB festgelegt.

Können die Bestattungskosten einer gesetzlich verpflichteten Person aus finanziellen Gründen keineswegs zugemutet werden, so kann hier das Sozialamt für die unvermeidlichen Beisetzungskosten aushelfen. Dies muss schriftlich beantragt werden.

Sie wollen gern die exakten Kosten für die betreffenden Bestattungsarten anfordern? Somit sollten Sie nunmehr unseren unverbindlichen und zudem kostenfreien Service in Gebrauch nehmen und hier Preise für Bestatter einfordern.


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Bestatter

Bestatter

Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut

Bestattungsinstitut

Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten

Bestattungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung

Erdbestattung

Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung

Feuerbestattung

In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung

Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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Städte in Rhein-Kreis Neuss: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Rommerskirchen