Am Ende eines jedweden Lebens steht untrennbar hierbei verbunden der Abschied eines geschätzten Menschen. Doch sind die Gedanken hierüber wohl eher ein unerfreulicher Umstand. Die Herausforderung der Familienmitglieder wird jetzt sein, eine entsprechende und würdevolle Bestattung in Rheinisch-Bergischer Kreis, die möglichst den Ansprüchen und Erwartungen des Verstorbenen nachkommt, abzuhalten.
Die Angebotspalette der Bestattungsinstitute erstreckt sich heutzutage auf Angebote wie zum Beispiel der Naturbestattung, Diamantbestattung, Baumbestattung und auch der Waldbestattung - um nur einige Möglichkeiten hierbei zu nennen.
Dennoch ist es für so manche Bestattungsarten sinnvoll, dass man beizeiten eine Bestattungsverfügung schwarz auf weiß verfasst. Jene Verfügung erspart den Hinterbliebenen vielen Anstrengungen und ermöglicht es, dass die Familienmitglieder die Wünsche des Hingeschiedenen, vor dem Hintergrund der Bestattung, realisieren können.
An dieser Stelle können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Jeder Mensch hat gewöhnlich andere Ansprüche, ebendiese müssten aber auch bei der Recherche nach der geeigneten Art der Bestattung in keinster Weise unberücksichtigt werden. Setzt man sich mit der Frage auseinander, welches Begräbnis wohl das richtige sein wird, so müssen bei der Suche einige grundlegende Fragen abgeklärt werden.
Besteht bereits ein fester Wunsch für eine ganz bestimmte Bestattungsart, demnach ist es durchaus vorteilhaft diesen beizeiten mit den Familienangehörigen und ferner mit einem kompetenten Bestatter durchzusprechen. Das ist insbesondere wichtig, wodurch den Hinterbliebenen gebührend Zeit bleibt sich mit den besonderen Vorstellungen auseinanderzusetzen.
Neben den Friedhofsabgaben kommen noch außerdem die Kosten für die Beerdigung auf die Familienangehörigen zu. Gewöhnlich fangen ebendiese bei Ihrem auserwählten Bestatter und bei den Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens an.
Daher beziffern sich die Friedhofsgebühren bei einer Erdbeisetzung in Abhängigkeit von der jeweiligen Region auf 1250 bis 3500 Euro, oder gar mehr, stets abhängig von den Vorstellungen der Familie. In diesen Preisgestaltungen sind meist die Aufwendungen für den Sarg, die hygienische Versorgung und das Einkleiden, wie auch die Einsargung des Verschiedenen aufgeführt.
Zu diesen Ausgaben kommen im Weiteren noch Kosten für die Überführung, die Trauerfeierlichkeit und das Blumengesteck.
Indessen haben Sie die Gelegenheit, sogar bei der Erdbestattung verschiedene Kosten einzukürzen, ohne damit auf eine gediegene Abschiednahme verzichten zu müssen. Beispielsweise kann auf die Sterbekleidung verzichtet werden und stattdessen können Sie auf den liebsten Anzug des Gestorbenen zurückgreifen.
Wird für die Trauerrede ein weltlicher Trauerredner in Erwägung gezogen, hierbei mag diesen Teil ebenso gut auch ein Familienmitglied übernehmen. Diese Variante bei einem Begräbnis fassen etliche Menschen im Übrigen noch als individueller auf.
Weiterhin kann man auch im Punkt der musikalischen Untermalung potentiell auf das persönliche Umfeld oder den Bekanntenkreis zurückgegriffen werden. Dementsprechend könnten sogar hier Unkosten gespart werden.
Eine Berechnung der Unkosten für Beisetzungen ist stets individuell durchzuführen und hängt obendrein von unterschiedlichen Gesichtspunkten ab. Vorab erhalten Sie allgemeine Grunddaten:
Bestatterleistungen:
Friedhofsgebühren:
Fremdleistungen:
Durchschnitt der Preise für verschiedene Bestattungsarten:
Alle angezeigten Preise für den Bestatter, die Friedhofsgebühr, den ausgewählten Serviceleistungen und zudem der Bestattungsarten begreifen sich als Kostenbeispiele und können sich regional stark voneinander unterscheiden, hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeierlichkeit.
In der Bundesrepublik besteht eine Bestattungspflicht. Darunter ist zu verstehen, dass nach dem der Tod eines Menschen eingetreten ist, dieser einer sachgemäßen Beerdigung zuzuführen ist. Die Bestattungspflicht ist in den Bestattungsrichtlinien der verschiedenen Länder geregelt.
Die Pflicht zur Bestattung haben schließlich die nächsten Familienmitglieder. Sie haben sich um etwa die Ausfertigung der Todesbescheinigung, die Umsetzung der Leichenschau und zusätzlich um die Beisetzung zu sorgen.
Die Erben bzw. unterhaltspflichtige Hinterbliebene müssen die Bestattungskosten tragen. Die Kostentragungspflicht ist nach §1986 BGB geregelt.
Können die Kosten für eine Beisetzung aus wirtschaftlichen Gründen keineswegs zugemutet werden, so kann das Sozialamt für die notwendigen Kosten aushelfen.
Sie wollen gern die ausführlichen Bestattungskosten erfahren? Zu dieser Gelegenheit sollten Sie jetzt auf dieser Webseite unseren unverbindlichen und kostenlosen Angebotsservice einsetzen und Preisangebote für Bestatter einfordern.
Bestatter
Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut
Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten
Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung
Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung
In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung
Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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