Hin zum Ende eines jedweden Lebens steht untrennbar hierbei angeschlossen der Tod. Gleichwohl das der Gedanke hierzu wohl eher ein unschöner Umstand ist. Die Aufgabe der Familie ist es nunmehr, eine adäquate und würdevolle Bestattung in Unstrut-Hainich-Kreis (), die wenn möglich den Ansprüchen und Wünschen des Hingeschiedenen gleichkommt, abzuhalten.
Die Auswahlmöglichkeiten der Bestatter erstrecken sich mittlerweile auf Angebote wie etwa einer Naturbestattung, Baumbestattung, Waldbestattung und auch der Diamantbestattung - um nur einige Optionen an diesem Punkt anzusprechen.
In der Tat macht es bei einigen Bestattungsarten Sinn, dass man sehr wohl zu Lebzeiten eine sogenannte Bestattungsverfügung aufschreibt. Jene Verfügung erspart den Hinterbliebenen im Nachhinein deutlichen Anstrengungen und darüber hinaus ermöglicht es, dass die Familienmitglieder die Wünsche des Verstorbenen, hinsichtlich einer Bestattung, verwirklichen können.
Hier können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Alle Menschen haben im Grunde unterschiedliche Ansichten, ebendiese dürfen unter anderem bei der Suche für die entsprechende Art der Bestattung keinesfalls außen vor gelassen werden. Setzt man sich mit der Kernfrage auseinander, welche Bestattung wohl die richtige sein könnte, so sollten bei der Suche einige grundlegende Fragen geklärt werden.
Haben Sie schon konkrete Vorstellungen für eine spezielle Bestattungsart, dann ist es durchaus angebracht diesen rechtzeitig mit den Familienangehörigen und zudem mit einem Praxis erfahrenen Bestatter durchzusprechen. Dies ist maßgeblich, wodurch den Hinterbliebenen angemessen Zeit bleibt sich mit den entsprechenden Wünschen auseinanderzusetzen.
Neben den Friedhofsgebühren kommen verständlicherweise noch zusätzliche Unkosten bei der Beerdigung auf die Angehörigen hinzu. Prinzipiell fangen diese bei Ihrem auserwählten Bestatter und aber auch bei den Serviceleistungen des Bestattungsinstituts an.
Daher entwickeln sich die Gesamtkosten bei zum Beispiel einer Erdbestattung in Abhängigkeit von der jeweiligen Region auf 1500 bis 3500 Euro, oder sogar mehr, immer abhängig von den Wünschen der Familienangehörigen. In diesen Ausgaben sind meist die Kosten für den Sarg, die hygienische Bereitstellung und gleichfalls das Einkleiden, als auch die Einsargung des Verschiedenen schon mit einbezogen.
Gewiss haben Sie die Möglichkeit, auch bei einem Erdbegräbnis manche Unkosten zu sparen, ohne in diesem Fall von einem respektvollen Abschied absehen zu müssen. Beispielsweise kann auf die Sterbekleidung verzichtet werden und statt dessen können Sie auf den liebsten Anzug des Verstorbenen zurückgreifen.
Nicht zuletzt im Punkt der musikalischen Untermalung kann vielleicht auf den Freundes- oder Bekanntenkreis zurückgegriffen werden. In diesem Sinne können sogar hier Ausgaben gespart werden.
Eine Kalkulation der Unkosten für Begräbnisse sind stets individuell durchzuführen und hängt von so manchen Gesichtspunkten ab. Zuvor erhalten Sie allgemeine Auskünfte:
Aufwendungen für Bestatter:
Friedhofsgebühren:
Fremdleistungen:
Durchschnitt der Kostenaufwendungen für unterschiedliche Bestattungsarten:
Sämtliche angezeigten Preise für den Bestatter, die Friedhofsgebühr, den optionalen Serviceleistungen und obendrein der Bestattungsarten begreifen sich als Kostenbeispiele und könnten entsprechend der jeweiligen Region sehr stark abweichen, hinzu kommen noch Kosten für eine Trauerfeierlichkeit.
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht. Darunter versteht man, dass entsprechend nach dem der Tod eines Menschen eingetreten ist, dieser einer regulären Beisetzung zuzuführen ist. Diese Art und Weise der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsrichtlinien der einzelnen Bundesländer geregelt.
Bestattungspflichtig sind schlussendlich die nächsten Hinterbliebenen. Sie haben sich um die Ausstellung des Totenscheins oder auch Leichenschauscheins, die Realisierung der Leichenschau und um die Beisetzung zu bemühen.
Die Hinterbliebenen bzw. Erben müssen die Bestattungskosten tragen. Die Kostentragungspflicht der Erben ist entsprechend dem §1986 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.
Können die Kosten für die Beisetzung einer gesetzlich verpflichteten Person aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden, so übernimmt das Sozialamt die unvermeidlichen Beerdigungskosten. Dies muss beantragt werden.
Sie wollen die exakten Bestattungskosten wissen? In diesem Fall sollten Sie nun unseren kostenfreien und unverbindlichen Angebotsservice anwenden und hier Angebotspreise für Bestatter einholen.
Bestatter
Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut
Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten
Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung
Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung
In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung
Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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