Sofern man an sein Lebensabend angelangt ist, ist es auch Zeit an den Abschied zu denken. In diesem Zusammenhang gibt es mehrere Alternativen dafür, um eine Bestattung in Grafschaft Bentheim eher angepasst an den jeweiligen Wünschen zu gestalten. Die konventionelle Erdbestattung kommt heutzutage nicht mehr für alle in die engere Wahl.
Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine festgelegte Stelle in die Erde oder auch als Asche in die Natur. Bestattungen werden gleichermaßen als Beerdigung, Beisetzung oder Begräbnis angegeben.
Die beiden alltäglichen Alternativen der Bestattungen sind, vormalig das Begräbnis mittels einer Urne und zum anderen die Beisetzung durch Verbringen in den Erdboden. In der Regel gehört zu dem Begräbnis eine durchorganisierte Trauerzeremonie. Am Ort der Bestattung in Grafschaft Bentheim erinnert zumeist ein Grabstein oder aber ein Grabdenkmal als Andenken an den Dahingeschiedenen.
An dieser Stelle können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:
Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten
Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung
Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse, diese müssen gleichwohl bei der Recherche nach der angebrachten Bestattungsart nicht vernachlässigt werden. Setzen Sie sich mit der Problemfrage auseinander, welche Bestattung wohl die richtige sein könnte, so müssten bei der Suche einige maßgebliche Fragen abgeklärt werden.
Existiert schon ein inniger Wunsch für eine ganz bestimmte Bestattungsart, dann ist es durchaus vorteilhaft diesen beizeiten mit der Familie und unter anderem mit einem kompetenten Bestatter zu besprechen. Dies ist entscheidend, wodurch den Hinterbliebenen ein angemessener Zeitraum bleibt sich mit den entsprechenden Erwartungen auseinanderzusetzen und um diese zum passenden Augenblick durchzuführen.
Neben den Friedhofsabgaben kommen auf jeden Fall noch Kosten für die Beerdigung auf die Hinterbliebenen zu. Grundsätzlich beginnen diese beim auserwählten Bestatter und auch bei den Leistungen des Bestattungsunternehmens.
Demnach betragen die Gesamtkosten bei beispielsweise einer Erdbeisetzung abhängig nach Region zwischen 1350 und annähernd 4300 Euro, oder sogar vielmehr je nach den Vorstellungen der Hinterbliebenen. In diesen Preisspannen sind vorwiegend die Kosten für den Sarg, die hygienische Bereitstellung und das Ankleiden, sowie die Einsargung des Verschiedenen bereits enthalten.
Indes haben Sie die Option, sogar bei einem Erdbegräbnis verschiedene Bestattungskosten zusammenzustreichen, ohne indes auf eine traditionelle Abschiednahme verzichten zu müssen. Beispielsweise könnte man von der Sterbekleidung absehen und statt dessen können Sie auf den liebsten Anzug des Dahingeschiedenen zurückgreifen.
Im Übrigen kann man auch im Punkt der musikalischen Untermalung auf den Bekanntenkreis zurückgegriffen werden. So können auch an dieser Stelle Unkosten gespart werden.
Eine Kalkulation der Unkosten für Begräbnisse sind stets individuell durchzuführen und hängt überdies von regionalen Faktoren ab. Zuvor erhalten Sie allgemeine Eckdaten:
Kostenbeispiele für Bestatterleistungen:
Friedhofsgebühren:
Individuelle Ansprüche oder Fremdleistungen:
Durchschnitt der Preise für verschiedene Bestattungsarten:
Sämtliche erarbeiteten Preise für den Bestatter, die Friedhofsgebühren, den optionalen Bestattungsleistungen und aber auch der Bestattungsarten begreifen sich als Kostenbeispiele und könnten je nach Region spürbar abweichen, ebenso kommen noch die Ausgaben für eine Trauerfeier hinzu.
In der Bundesrepublik ist die Bestattungspflicht vorgeschrieben. Darunter versteht man, dass nach dem Tod eines Menschen, dieser einer regulären Beerdigung zuzuführen ist. Diese Art der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsrichtlinien der einzelnen Bundesländer geregelt.
Die Pflicht zu einer Bestattung haben schließlich die nächsten Angehörigen. Sie haben sich um etwa die Ausstellung des Totenscheins oder auch Leichenschauscheins, die Abwicklung der Leichenschau und zudem um die Beisetzung zu kümmern.
Die Angehörigen oder Nachlassempfänger haben für die Kosten aufzukommen. Die Kostentragungspflicht ist entsprechend dem §1986 BGB geregelt.
Können die Bestattungskosten aus finanziellen Gründen keineswegs zugemutet werden, so übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten. Das muss schriftlich beantragt werden.
Sie möchten die exakten Kosten für die jeweiligen Bestattungsarten erfahren? In diesem Fall sollten Sie jetzt auf dieser Webseite unseren unverbindlichen und außerdem kostenlosen Angebotsservice einsetzen und Angebotspreise für Bestatter anfordern.
Bestatter
Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut
Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten
Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung
Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung
In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung
Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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