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Bestattung in Landkreis Trier-Saarburg - Kostenangebote für eine Beisetzung erhalten

Im Verlauf des Lebens macht sich beinahe jeder Mensch einmal seine Vorstellungen, wie etwa das eigene Begräbnis ausgestattet sein soll. Mittlerweile gibt es verschiedenartige Varianten dafür, damit eine Bestattung in Landkreis Trier-Saarburg möglichst individuell gestaltet werden kann. Eine althergebrachte Erdbestattung kommt keineswegs mehr für alle in die engere Wahl.

Bestattungsinstitute in  Trier-Saarburg

Hier über uns können Sie die Kosten für Bestattungen in Landkreis Trier-Saarburg erhalten

Die Bestattung ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an eine bestimmte Stelle in das Erdreich oder aber als Asche bei einer Seebestattung auf das offene Meer. Bestattungen werden gleichfalls als Beisetzung, Begräbnis oder Beerdigung angegeben.

Die vielerorts gängigsten Alternativen der Bestattungen sind, vormalig das Begräbnis mit Hilfe von einer Urne oder genauso die Beerdigung durch Verbringen in den Erdboden. In der Regel gehört zu dem Begräbnis eine durchorganisierte Abschiedszeremonie. Am Ort der Bestattung in Landkreis Trier-Saarburg zeugt in aller Regel ein Grabstein oder ein Grabdenkmal an das Gedenken des Gestorbenen.

Sie planen eine Beerdigung, dann erstellen Sie gleich hier über uns ein Angebot mit Preis für eine Bestattung in Landkreis Trier-Saarburg.


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An dieser Stelle können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:

Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten

Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung


Was soll im Vorhinein einer Bestattung in Landkreis Trier-Saarburg beachtet werden?

Ist ein Sterbefall eingetroffen, müssten Sie in erster Linie einen praktischen Arzt informieren, der Ihnen den Tod über einen Totenschein attestiert. Daraufhin muss der Verschiedene durch ein Bestattungsinstitut in Landkreis Trier-Saarburg innerhalb von 36 Stunden überführt werden. Nach Ablauf von 48 Stunden bzw. spätestens 8 Tagen darf die Beerdigung erfolgen.

Welchen Wert hat die Trauerzeremonie?

Alldieweil die Bestattungen von geliebten Menschen ein ungemein inniges Erlebnis, beeinflusst von ziemlich großem Kummer und Schmerz ist, kommt der Trauerzeremonie eine besonders wertvolle Bedeutung zu. Sie ist ein Augenblick des individuellen Abschiednehmens von einem geachteten Menschen für alle Familienangehörigen und auch Weggefährten.

In einer ehrbaren Abschiedsrede wird das Leben des Verstorbenen gleichermaßen gewürdigt und gedacht. Die Trauerzeremonie wird vielmals musikalisch umrahmt, um die Beerdigung in einer vernünftigen Stimmung zu halten. Diese Andacht bei den Bestattungen ist ein vorrangiger Baustein der Trauerbewältigung der Familienmitglieder.

Was gehört zu den Aufgaben der Bestattungsinstitute in Landkreis Trier-Saarburg?

Jeder Bestattungspflichtige in Deutschland kann den Bestatter ungehindert frei auserwählen. Geeignet ist die Wahl eines Bestattungsunternehmens im näheren Umkreis. Zu den besonderen Leistungen die das Bestattungsunternehmen in Landkreis Trier-Saarburg erbringt, zählt weitestgehend die Überführung des Verstorbenen. Aber auch die hygienische Versorgung und die Aufbahrung sind zentrale Funktionen der Bestattungsinstitute.

Eine Aufbahrung des Toten kann in diesem Fall etwa in den dafür extra vorgesehenen Räumen des Instituts oder wiederum außerhalb in beispielsweise einer Friedhofkappelle vorgenommen werden. Der Dienstleister setzt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen um.

Doch ein Bestattungsunternehmen vollbringt längst nicht nur die gewünschten Dienstleistungen, stattdessen übernimmt, sowie es den Vorstellungen der Familie entgegenkommt, die Abstimmung von Fremdleistungen. Dies bedeutet das Bestattungsinstitut kümmert sich zum Beispiel gleichfalls um den Blumenschmuck, die Trauerkarten, die Traueranzeige, Friedhofsgebühren oder aber den Trauerredner.

Für welche Funktionen steht der Bestatter in Landkreis Trier-Saarburg bereit?

Die grundsätzliche Aufgabe eines Bestatter ist, einen Verstorbenen zu der letzten Ruhestätte auf den Friedhof zu bringen. Die gängigsten Bestattungsarten die der Bestatter durchführt sind etwa die Erdbestattung, die Seebestattung, Baumbestattung und die Feuerbestattung.

Der Bestatter fungiert nicht zuletzt als Bestattungsdienstleister für Behördengänge, Abwicklungen und auch Überführungen. Der Bestatter ist die allererste Anlaufstelle für die Angehörigen des Verstorbenen als Berater oder für Hilfestellungen und zeichnet sich durch sein tiefgreifendes Wissen aus.

Wer muss für die Bestattungskosten in Landkreis Trier-Saarburg einstehen?

In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. Darunter versteht man, dass nach dem der Tod einer Person eingetreten ist, diese einer regulären Beisetzung zuzuführen ist. Diese Bestattungspflicht ist in den Bestattungsrichtlinien der Bundesländer geregelt.

Bestattungspflichtig sind letzten Endes die nächsten Familienmitglieder. Sie haben sich um etwa die Ausfertigung des Totenscheins, die Umsetzung der Leichenschau durch einen Arzt und obendrein um die Beerdigung zu sorgen.

Die Nachlassempfänger bzw. unterhaltspflichtige Hinterbliebene müssen für die Bestattungskosten aufkommen. Die Kostentragungspflicht ist entsprechend dem §1986 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.

Können die Kosten für die Beisetzung einer gesetzmäßig verpflichteten Person aus berechtigten Gründen in keiner Weise zugemutet werden, dann kann hierbei das Sozialamt für die Übernahme der Kosten aushelfen.

Sie wollen die ausführlichen Kosten für Ihre gewünschte Bestattungsart in Erfahrung bringen? Zu dieser Gelegenheit sollten Sie jetzt auf dieser Webseite unseren kostenfreien und unverbindlichen Service heranziehen und Preise für Bestatter anfordern.


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Angebote zu verschiedenen Themen

Bestatter

Bestatter

Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut

Bestattungsinstitut

Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten

Bestattungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung

Erdbestattung

Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung

Feuerbestattung

In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung

Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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Städte in Trier-Saarburg: Hermeskeil, Konz, Saarburg, Schweich