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Bestatter in Kreis Siegen-Wittgenstein - Angebote für eine Bestattung einholen

Am Ende eines jeden Lebens steht unumgänglich hierbei verbunden der Tod. Gewiss sind die Gedanken diesbezüglich eher ein unerfreuliches Thema. Die Aufgabe der Verwandten wird nun sein, eine entsprechende und respektvolle Bestattung in Kreis Siegen-Wittgenstein, die womöglich den Wünschen und Ansprüchen des Gestorbenen gerecht wird, zu arrangieren.

Bestattungsinstitute in  Siegen-Wittgenstein

Gleich hier die Kosten für eine Bestattung in Kreis Siegen-Wittgenstein online einholen

Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an einen bestimmten Ort in den Boden oder als Asche in die Natur. Bestattungen werden ebenso als Beerdigung, Beisetzung oder Begräbnis bezeichnet.

Die zwei gängigsten Alternativen der Bestattungen sind, einfach die Beisetzung mittels einer Urne oder zumal das Begräbnis durch Verbringen in das Erdreich. Gewöhnlich gehört zu einem Begräbnis eine durchorganisierte Trauerzeremonie. Am Ort der Bestattung in Kreis Siegen-Wittgenstein zeugt meistens ein Grabstein an das Gedenken des Verschiedenen.

Sie organisieren eine Beerdigung, dann erstellen Sie jetzt hier über uns ein Angebot für eine Bestattung in Kreis Siegen-Wittgenstein.


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Nachfolgend können Sie weitere Informationen und Angebote für Bestattungen erhalten:

Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten

Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung


der Ablauf vor einer Bestattung in Kreis Siegen-Wittgenstein?

Ist ein Todesfall eingetreten, dann sollten Sie als erstes Vorgehen einen Arzt informieren, der Ihnen den Tod mittels eines Totenscheins dokumentiert. Darauffolgend muss der Verschiedene über ein Bestattungsinstitut in Kreis Siegen-Wittgenstein innerhalb von ungefähr 36 Stunden überführt werden. Nach frühestens 48 Stunden bzw. spätestens 8 Tagen kann die Beerdigung erfolgen.

Welche Wirkung hat das Trauerzeremoniell?

Weil die Bestattungen von geliebten Menschen eine ausgesprochen intime Erfahrung, beeinflusst von beträchtlicher Trauer ist, erhält das Trauerzeremoniell einen hohen Stellenwert. Es ist ein Moment des privaten Abschiednehmens von einem teuren Menschen für alle Familienangehörigen und Bekannten.

In einer ehrsamen Abschiedsrede werden die Lebensjahre des Verstorbenen gleichermaßen gewürdigt und gedacht. Das Trauerzeremoniell wird häufig musikalisch abgerundet, um die Beerdigung in einer entsprechenden Stimmung zu halten. Dieser gottesdienstliche Brauchtum bei der Bestattung ist ein vorrangiger Baustein der Trauerbewältigung der Hinterbliebenen.

Welche Funktion übernimmt das Bestattungsinstitut in Kreis Siegen-Wittgenstein?

Jeder Bestattungspflichtige kann in der Bundesrepublik den Bestatter ungehindert frei auswählen. Zweckmäßig ist die Wahl eines Bestattungsinstitutes in der jeweiligen Region. Zu den Eigenleistungen die das Bestattungsunternehmen in Kreis Siegen-Wittgenstein erbringt, gehört übrigens die Überführung des Verschiedenen. Zudem die hygienische Versorgung und die Aufbahrung sind elementare Funktionen der Bestattungsinstitute.

Die Aufbahrung des Toten kann in diesem Zusammenhang etwa in den Räumen des Instituts oder wiederum in externen Räumen wie beispielsweise einer Friedhofkappelle durchgeführt werden. Der Bestatter orientiert sich dabei nach den Wünschen der Hinterbliebenen.

Indes kümmert sich ein Bestattungsinstitut keinesfalls ausschließlich um die auserwählten Dienstleistungen, sondern erledigt, sowie es den Vorstellungen der Hinterbliebenen gleichkommt, die Koordination von Fremdleistungen. Das heißt das Bestattungsinstitut kümmert sich etwa auch um die Friedhofsgebühren, den Trauerredner, die Traueranzeige, Trauerkarten oder aber den Blumenschmuck.

Welche Funktion hat der Bestatter in Kreis Siegen-Wittgenstein

Die primäre Aufgabe von einem Bestatter ist, einen Verstorbenen zu der Grabstelle auf den Friedhof zu verbringen. Die häufigen Bestattungsarten die der Bestatter realisiert sind die Feuerbestattung, die Baumbestattung, Seebestattung und die Erdbestattung.

Solch ein Bestatter betätigt sich gleichermaßen als Bestattungsdienstleister für Terminierungen, Ämtergänge und auch Überführungen. Der Bestatter macht sich ansonsten als Ratgeber und als Beistand für die Angehörigen des Verstorbenen stark und zeichnet sich durch seine umfassende Kenntnis aus.

Bestattungskosten in Kreis Siegen-Wittgenstein

Die Berechnung der Unkosten für Beisetzungen ist stets individuell zu betrachten und hängt ferner von unterschiedlichen Kriterien ab. Hier über uns erhalten Sie allgemeine Auskünfte:

Kostenaufstellung für Bestatterleistungen:

  • Abholung & Überführung von 110,- € bis 160,- €
  • Ankleiden und Einsargen von 100,- € bis 160,- €
  • Formalien und Bearbeitungen von 75,- € bis 170,- €
  • Sarg je nach Ausstaffierung von 800,- € bis 1500,- €

Friedhofsgebühren:

  • Beisetzungsgebühren von 450,- € bis 800,- €
  • Grabnutzungsgebühren von 800,- € bis 2400,- €

Persönliche Ansprüche und gesonderte Leistungen:

  • Grabredner von 170,- € bis 370,- €
  • Traueranzeige von 150,- € bis 360,- €
  • Trauerkränze von 110,- € bis 200,- €
  • Orgelspiel von 40,- € bis 150,- €
  • Grabstein von 850,- € bis 1100,- €
  • Grabpflege von 160,- € bis 240,- € jährlich

Durchschnitt der Kosten für verschiedene Bestattungsarten:

  • Baumbestattung ab 800,00 €
  • Seebestattung ab 1000,00 €
  • Feuerbestattung ab 1150,00 €
  • Erdbestattung ab 1500,00 €

Sämtliche angezeigten Preise für den Bestatter, die Friedhofsgebühren, den ausgesuchten Serviceleistungen und der Bestattungsarten verstehen sich als Kostenbeispiele und könnten hinsichtlich der jeweiligen Region spürbar abweichen, weiterhin kommen noch die Ausgaben für eine Trauerfeierlichkeit hinzu.

Wer hat die Kosten der Bestattung in Kreis Siegen-Wittgenstein zu begleichen?

In der Bundesrepublik ist eine Bestattungspflicht vorgeschrieben. Darunter ist zu verstehen, dass nach dem der Tod einer Person eingetreten ist, diese einer sachgemäßen Bestattung zuzuführen ist. Diese Art und Weise der Bestattungspflicht ist in den Bestattungsrichtlinien der Länder geregelt.

Bestattungspflichtig sind demnach die nächsten Angehörigen. Sie haben sich um die Ausstellung des Totenscheins oder auch Leichenschauscheins, die Durchführung der Leichenschau durch einen Mediziner und weiterhin um die Beerdigung zu kümmern.

Die Nachlassempfänger bzw. unterhaltspflichtige Hinterbliebene müssen für die Kosten aufkommen. Die Kostentragungspflicht ist nach §1986 BGB geregelt.

Können die Bestattungskosten einer per Gesetz verpflichteten Person aus wirtschaftlichen Gründen allerdings nicht zugemutet werden, dann kann in diesem Fall das Sozialamt für die Übernahme der Beisetzungskosten aushelfen. Das muss beantragt werden.

Sie wollen die detaillierten Bestattungskosten erhalten? Zu dieser Gelegenheit sollten Sie nunmehr unseren kostenfreien und unverbindlichen Service einsetzen und hier Preisangebote für Bestatter einholen.


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Angebote zu verschiedenen Themen

Bestatter

Bestatter

Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut

Bestattungsinstitut

Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten

Bestattungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung

Erdbestattung

Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung

Feuerbestattung

In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung

Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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Städte in Siegen-Wittgenstein: Bad Berleburg, Bad Laasphe, Burbach/Siegerland, Erndtebrück, Freudenberg/Westfalen, Hilchenbach, Kreuztal, Netphen, Neunkirchen/Siegerland, Siegen, Wilnsdorf