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Bestatter und Bestattungen in Landkreis Rhön-Grabfeld

Im Laufe eines Lebens macht sich nahezu jeder Mensch einmal seine Vorstellungen, wie das eigene Begräbnis aussehen soll. Heutzutage gibt es mehrere Varianten dafür, um eine Bestattung in Landkreis Rhön-Grabfeld eher entsprechend den eigenen Wünschen zu gestalten. Die herkömmliche Erdbestattung kommt bereits lange nicht mehr für jeden in die engere Auswahl.

Bestattungsinstitute in  Rhön-Grabfeld

Gleich hier die Kosten für eine Bestattung in Landkreis Rhön-Grabfeld erhalten

Das Begräbnis ist die endgültige Verbringung der sterblichen Überreste an einen erkorenen Standort in den Boden oder als Asche in die Natur. Bestattungen werden zudem umgangssprachlich als Begräbnis, Beisetzung oder Beerdigung benannt.

Die deutlich verbreitetsten Art und Weisen der Bestattungen sind, einfach das Begräbnis mit Hilfe von einer Urne und aber gleichfalls die Beerdigung durch Einbringen in die Erde. Größtenteils gehört zu dem Begräbnis eine organisierte Abschiedszeremonie. Am Ort der Bestattung in Landkreis Rhön-Grabfeld erinnert meist ein Grabstein an das Gedenken des Verschiedenen.

Erfahren Sie hier die Kosten für eine Bestattung in Landkreis Rhön-Grabfeld und vergleichen Sie die Preise in Ruhe.


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Bestatter, Bestattungsinstitut oder Bestattungskosten

Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung


Was läuft vor der Bestattung in Landkreis Rhön-Grabfeld ab?

Ist der Sterbefall eingetroffen, so sollten Sie zuallererst den Hausarzt benachrichtigen, der Ihnen den Tod durch einen Totenschein attestiert. Als nächstes muss binnen 36 Stunden der Verschiedene durch ein Bestattungsinstitut in Landkreis Rhön-Grabfeld überführt werden. Nach Ablauf von 48 Stunden bzw. spätestens 8 Kalendertagen ist das Begräbnis umsetzbar.

Welche Wirkung hat das Trauerzeremoniell?

Da die Bestattung des geliebten Menschen ein erheblich inniges Erlebnis, beeinflusst von großer Trauer ist, bekommt die Trauerzeremonie einen großen Stellenwert. Sie ist der Zeitpunkt der eigenen Verabschiedung von einem teuren Menschen für die gesamte Familie und den Hinterbliebenen.

In einer ehrenvollen Abschiedsrede wird das Leben des Verstorbenen gleichermaßen gewürdigt und gedacht. Das Trauerzeremoniell wird des Öfteren musikalisch begleitet, um die Beerdigung in einer stimmigen Stimmung zu halten. Diese gottesdienstliche Andacht bei der Beerdigung ist ein wesentlicher Baustein der Trauerbewältigung der Familie.

Wie berechnen sich die Beerdigungskosten in Landkreis Rhön-Grabfeld?

Neben den Friedhofsabgaben kommen noch außerdem die Kosten für die Beerdigung auf die Familie zu. Gewöhnlich fangen diese bei dem ausgewählten Bestatter und auch bei den Leistungen des Bestattungsunternehmens an.

Dahingehend beziffern sich die Unkosten bei einer Erdbestattung je nach Region auf 1750 bis 4550 Euro, oder aber weit mehr abhängig nach den Vorstellungen der Hinterbliebenen. In diesen Ausgaben sind zumeist die Aufwendungen für einen Sarg, die allgemeine Versorgung und zudem das Einkleiden, wie auch die Einsargung des Verstorbenen schon aufgeführt.

Durchaus haben Sie die Gelegenheit, auch bei einer Erdbestattung einige Bestattungskosten zu beschränken, ohne in diesem Fall auf ein würdiges Lebewohl verzichten zu müssen. Beispielsweise kann auf die Sterbekleidung verzichtet werden und stattdessen der Lieblingsanzug des Verstorbenen benutzt werden.

Wurde für die Trauerrede ein versierter Trauerreferent in Betracht gezogen, hierbei kann diese Rolle wahrscheinlich auch ein Angehöriger an sich nehmen. Diese Variante bei einem Begräbnis nehmen etliche Menschen darüber hinaus noch als persönlicher wahr.

Unter anderem kann auch im Punkt der musikalischen Untermalung eventuell auf das Umfeld oder den Bekanntenkreis zurückgegriffen werden. Dadurch können auch an dieser Stelle Ausgaben eingespart werden.

Wer trägt die Kosten der Bestattung in Landkreis Rhön-Grabfeld?

In Deutschland ist eine Bestattungspflicht vorgeschrieben. Darunter versteht man, dass entsprechend nach dem der Tod eines Menschen eingetreten ist, dieser einer vorgeschriebenen Beisetzung zuzuführen ist. Diese Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Bestattungspflichtig sind letztlich die nächsten Hinterbliebenen. Sie haben sich um etwa die Ausstellung der Todesbescheinigung oder aber bekannt als Leichenschauschein, die Ausführung der Leichenschau und um die Beisetzung zu bemühen.

Die Erben bzw. unterhaltspflichtige Hinterbliebene müssen die Kosten übernehmen. Die Kostentragungspflicht der Erben ist gemäß §1986 BGB geregelt.

Können die Bestattungskosten aus finanziellen Gründen keinesfalls zugemutet werden, so übernimmt das Sozialamt die unvermeidlichen Beerdigungskosten.

Sie möchten die ausführlichen Bestattungskosten einholen? Zu dieser Gelegenheit sollten Sie jetzt auf dieser Seite unseren kostenfreien und unverbindlichen Service in Gebrauch nehmen und Angebotspreise für Bestatter einholen.


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Angebote zu verschiedenen Themen

Bestatter

Bestatter

Der Bestatter ist nicht nur allein dazu da, den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte zu geleiten, sondern er fungiert auch als Dienstleister für Überführungen oder Behördengänge.
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Bestattungsinstitut

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Ist der Sterbefall eingetreten, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Das Bestattungsinstitut sorgt sich in erster Linie um die Organisation der Beisetzung.
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Bestattungskosten

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Die Höhe der Bestattungskosten variieren und hängen vom Umfang der Beerdigung und der Bestattungsart ab. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Trauerfeier, Blumenschmuck oder Todesanzeige.
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Erdbestattung

Erdbestattung

Hierbei wird nach einem Todesfall, der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. In Deutschland kann die Beisetzung ausschließlich nur auf einem Friedhof stattfinden.
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Feuerbestattung

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In der Regel wird bei einer Feuerbestattung die Asche des Verstorbenen nach dessen Kremation in einer Urne beigesetzt. Aber auch eine Seebestattung oder eine Baumbestattung kommt hierfür in Frage.
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Seebestattung

Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine vorherige Einäscherung voraus. Bei der Wahl des Bestattungsortes, von Ostsee bis Mittelmeer oder aber Atlantik, hat man mittlerweile freie Wahl.
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Städte in Rhön-Grabfeld: Bad Königshofen i. Grabfeld, Bad Neustadt a.d. Saale, Bischofsheim a.d. Rhön, Fladungen, Mellrichstadt, Ostheim v.d. Rhön